Krankenreiseversicherung

Gesundheitstourismus mit Versicherungsgarantie

Wenn Sie sich fragen, welchen Zweck diese Versicherung erfüllt oder wie sie Ihnen helfen kann, sollten Sie wissen: Es handelt sich um die erste Krankenversicherung, die speziell für ausländische Patienten entwickelt wurde, die zur medizinischen Behandlung in die Türkei reisen. Sie deckt Kosten im Zusammenhang mit postoperativen Komplikationen ab.

Dank dieser Versicherung sind Patienten – sowohl aus dem Ausland als auch türkische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland – im Falle von Komplikationen abgesichert. Sollte eine erneute Operation erforderlich sein, sind die finanziellen Risiken abgedeckt.

In Zusammenarbeit mit Demir Sağlık ve Hayat Sigorta A.Ş. stellen wir sicher, dass Sie sich keine Sorgen um zusätzliche Kosten machen müssen. Wir garantieren den Schutz vor Komplikationen nach einer Gliedmaßenverlängerungsoperation.

Was ist in der Versicherungspolice abgedeckt?

Behandlungsgarantie für stationäre Patienten
Tritt nach dem chirurgischen Eingriff des Versicherungsnehmers in der Türkei eine Komplikation auf, sind die Revisionsoperation, die zur Diagnose erforderlichen Untersuchungen sowie die notwendigen Medikamente durch die stationäre Behandlungsgarantie abgedeckt.

Flugticketgarantie
Falls der Patient aufgrund einer Komplikation nach seiner Rückkehr in sein Heimatland erneut in die Türkei reisen muss, ist das Flugticket in der Economy-Class in der Versicherung enthalten.

Unterkunftsgarantie
Sollte nach dem Eingriff eine Komplikation auftreten, übernimmt die Versicherung – innerhalb der festgelegten Grenzen – die Unterkunftskosten des Patienten, ausgenommen die Krankenhausübernachtungen.

Behandlungsgarantie im Heimatland des Patienten
Wenn nach der Rückkehr des Patienten in sein Heimatland eine Komplikation auftritt und die Behandlung nicht in der Türkei erfolgen muss, sind die Kosten für die medizinische Behandlung im Heimatland ebenfalls durch die Versicherung gedeckt.

Kostenübernahme für eine Begleitperson
Reist eine Begleitperson mit dem Patienten in die Türkei, übernimmt die Versicherung die Unterkunfts- und Transportkosten der Begleitperson.

Reiseversicherungsgarantie
Zusätzlich zu den Transportkosten deckt die Reiseversicherung auch notwendige ärztliche Beratungen sowie den Krankentransport per Ambulanz.

Darüber hinaus übernimmt die Versicherung auch den rechtlichen Schutz des Patienten sowie bei Bedarf die Erneuerung des Reisepasses und notwendiger Dokumente. Die während des Aufenthalts in der Türkei erforderlichen juristischen Beratungen sind ebenfalls in der Versicherung enthalten. Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses ist dessen Neuausstellung ebenfalls durch die Police gedeckt.

Die Versicherungspolice für Medizintourismus beträgt 500 $ für Patienten, die eine Beinverlängerung benötigen.

Die Selbstbeteiligung und die maximalen Deckungsgrenzen der Beinverlängerungsversicherung sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Die Zahlung erfolgt bis zur Höhe des Selbstbehalts durch den Patienten, der darüber hinausgehende Betrag wird von der Versicherungsgesellschaft übernommen.

Zum Beispiel: Sie haben nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland eine Komplikation erlitten, die von den dortigen Ärzten nicht behandelt werden kann. Daher müssen Sie zur Behandlung erneut in die Türkei reisen. Angenommen, Sie bleiben eine Woche und Ihre Unterkunftskosten betragen 1.200 TL – ein Betrag, der nach Umrechnung unterhalb der Selbstbehaltsgrenze liegt. In diesem Fall trägt der Patient die Kosten selbst. Liegen die Ausgaben jedoch zwischen dem Selbstbehalt und der maximalen Deckungssumme, übernimmt der Patient die ersten 200 Euro, der Rest wird von der Versicherung gedeckt.

Was ist in der Deckung der Versicherungspolice enthalten?

  1. Kosten für Medikamente, die nicht mit dem Beinverlängerungseingriff in Zusammenhang stehen, sowie für Rehabilitationsmaßnahmen und Physiotherapie, die der Patient nach der Operation benötigen könnte (Stammzelltherapie, Hydrotherapie, fraktionierter Laser und Elektrotherapie gelten als ergänzende Behandlungen und sind daher nicht in der Krankenversicherung enthalten). Wenn der Patient eine dieser Behandlungen benötigt, muss er die Kosten selbst tragen. Sollte der Patient unser Unterkunftspaket in Anspruch nehmen, ist die Hydrotherapie durch unsere Zusatzleistungen abgedeckt. Detaillierte Informationen zu unserem Unterkunftspaket finden Sie hier.

  2. Unterstützende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Operation (z. B. intravenöse Infusionen, unterstützende Medikamente zur Blutzucker- oder Blutdruckregulierung usw.) sowie ergänzende Untersuchungen, die nicht direkt mit der Operation zusammenhängen.

  3. Unterkunftskosten, sofern im medizinischen Bericht festgestellt wird, dass der Aufenthalt in einer Unterkunft nur auf Wunsch des Patienten erfolgt.

  4. Unterkunftskosten der Begleitperson während des Krankenhausaufenthalts des Patienten, falls vorhanden.

Die oben aufgeführten Punkte sind nicht in der Versicherungspolice enthalten.

Um festzustellen, ob eine Komplikation von der Versicherung übernommen wird, muss der Patient alle erforderlichen Unterlagen an den Versicherer übermitteln. Innerhalb von 10 Tagen prüft die Versicherungsgesellschaft den Leistungsanspruch. Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren finden Sie im Bereich „Häufig gestellte Fragen (FAQ)“.

Für weiterführende Informationen können Sie den FAQ-Bereich aufrufen oder unseren Patientenberater kontaktieren.

Häufig gestellte Fragen

  1. Wie lange ist die Versicherungspolice gültig? Die Versicherungspolice tritt in Kraft, sobald die Unterlagen des Patienten an die Versicherungsgesellschaft übermittelt wurden, und ist ab diesem Datum sechs Monate lang gültig. Sie deckt Komplikationen ab, die ab dem siebten Tag nach dem Eingriff bis zum Ende des sechsten Monats auftreten.

  2. Wer kann diese Police in Anspruch nehmen? Patienten im Alter von 5 bis 75 Jahren können diese Police nutzen.

  3. Wie wird die Versicherungspolice für jede Person erstellt? Die Police wird anhand der Reisepassnummer des Patienten ausgestellt.

  4. Wie wird entschieden, ob die Komplikationskosten von der Versicherung übernommen werden? Zunächst werden alle Rechnungen sowie der vom Arzt ausgestellte medizinische Bericht, der die Komplikation beschreibt, an die Versicherung gesendet. Die Versicherung prüft die Unterlagen innerhalb von zehn Tagen. Liegen die Kosten zwischen dem Selbstbehalt und der Höchstgrenze und wird die Komplikation anerkannt, wird der Betrag auf die Kreditkarte oder das Bankkonto des Patienten überwiesen.

  5. Muss der Patient auf die Entscheidung der Versicherung warten, um sich behandeln zu lassen? Der Patient kann sich auch ohne die Entscheidung der Versicherung behandeln lassen. Zunächst trägt er die Kosten selbst. Wenn die Komplikation anerkannt wird, wird der gleiche Betrag auf die Kreditkarte oder das Bankkonto des Patienten überwiesen.

  6. Welche Komplikationen können nach einer Gliedmaßenverlängerung auftreten? Obwohl selten, kann es zu einer einfachen Komplikation wie dem Lösen einer Fixationsschraube oder zu einer schwerwiegenderen wie einer verzögerten Knochenheilung kommen. Unser Arzt ist sowohl auf Gliedmaßenverlängerungen als auch auf die Behandlung von Komplikationen spezialisiert. Weitere Informationen zu Komplikationen und Risiken finden Sie hier.

  7. Welche Unterlagen muss der Patient zur Prüfung der Deckung einreichen? Das vom Versicherten unterschriebene Anforderungsschreiben für die medizinischen Unterlagen, der OP-Bericht der ersten Operation, das vom Patienten unterschriebene Einverständnisformular bezüglich der Komplikationen, eine persönliche Stellungnahme des Patienten zur Komplikation (Zeitpunkt des Auftretens, Art der Probleme usw.), der Behandlungsbericht zur Komplikation oder ggf. ein OP-Bericht, Originalbelege für medizinische Ausgaben, Hotel- und Transportkosten, Reisedokumente wie Flugtickets mit Ziel und Datum, Kopien der Reisepassseiten mit Einreisestempel sowie die Versicherungsnummer.

  8. Kann der Vertrag auf Wunsch des Patienten gekündigt werden und erhält der Patient dann eine Rückerstattung der Versicherung? Der Vertrag kann auf Wunsch des Patienten gekündigt werden, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind. Zwischen dem Inkrafttreten des Vertrags und der Kündigung darf keine medizinische Behandlung in der Türkei erfolgt sein. Andernfalls ist eine Kündigung nicht möglich.

  9. Wie erfolgt die Zahlung, wenn der Patient im Heimatland behandelt wird? Wie wird die Kostenerstattung überwiesen? Der medizinische Bericht, die Belege und die Bankverbindung des Patienten (SWIFT, IBAN) müssen per Post an die Versicherung gesendet werden. Die Versicherung prüft die Unterlagen innerhalb von zehn Tagen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Zahlung auf das angegebene Konto.

Die vom Patienten einzureichenden Unterlagen müssen notariell beglaubigt und ins Englische übersetzt werden. Sowohl die Originale als auch die Übersetzungen müssen per Post eingesendet werden.

  1. Kosten für Medikamente, die nicht im Zusammenhang mit dem Gliedmaßenverlängerungsverfahren stehen, sowie für Rehabilitationsmaßnahmen und Physiotherapie, die der Patient nach dem Eingriff benötigen könnte (Behandlungen wie Stammzelltherapie, Hydrotherapie, fraktionierter Laser und Elektrotherapie gelten als ergänzende Therapien und werden daher nicht von der Versicherung übernommen). Wenn der Patient eine dieser Behandlungen benötigt, trägt er die Kosten selbst. Hat der Patient unser Unterkunftspaket gebucht, wird die Hydrotherapie von unseren Zusatzleistungen übernommen. Detaillierte Informationen zu unserem Unterkunftspaket finden Sie hier.

  2. Unterstützende Pflege im Zusammenhang mit der Operation (z. B. intravenöse Infusionen, unterstützende Medikamente zur Regulierung des Blutzuckerspiegels oder des Blutdrucks usw.) sowie zusätzliche, nicht operationsbezogene Untersuchungen.

  3. Wenn laut medizinischem Bericht entschieden wird, dass der Aufenthalt des Patienten in einer Unterkunft willkürlich ist, werden die Unterkunftskosten nicht übernommen.

  4. Falls vorhanden, werden die Unterkunftskosten einer Begleitperson während des Krankenhausaufenthalts nicht übernommen.

Die oben genannten Punkte sind nicht in der Versicherungspolice enthalten.

Um zu entscheiden, ob eine Komplikation von der Versicherung übernommen wird, muss der Patient alle erforderlichen Unterlagen an die Versicherung senden. Innerhalb von zehn Tagen wird die Anfrage durch die Versicherungsgesellschaft geprüft. Weitere Details zu diesem Verfahren finden Sie im Abschnitt „Häufig gestellte Fragen“.

Detailliertere Informationen erhalten Sie im FAQ-Bereich oder durch Kontaktaufnahme mit unserem Patientenberater.

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Merhaba ben Türkiye'nin ilk boy uzatma ameliyatı şirketi olan BoyAmeliyatı ekibi tarafından yapılmış Dünya'nın ilk yapay zeka boy uzatma ameliyatı asistanıyım. Bana boy uzatma ameliyatıyla ilgili istediğiniz soruyu sorabilirsiniz..

Bu konuşma, bir yapay zeka modeli ile gerçekleştirilmektedir. Yapay zeka tarafından verilen yanıtlar genel bilgilendirme amaçlıdır ve yasal olarak bağlayıcı değildir. Kesin bilgi almak için lütfen hasta temsilcisi ile iletişime geçiniz.